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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09   

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https://dejure.org/2010,30307
OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09 (https://dejure.org/2010,30307)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 L 204/09 (https://dejure.org/2010,30307)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 L 204/09 (https://dejure.org/2010,30307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 36 Abs 2 S 1 Nr 2 KrW-/AbfG, § 36 Abs 3 KrW-/AbfG, § 17 Abs 4a BImSchG vom 01.03.1999
    Feststellung von Nachsorgepflicht und Inhaberschaft einer Deponie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für im Inhalt etwas als Rechtens feststellende Verwaltungsakte bei gleichzeitigem Bestreiten durch den Betroffenen; Definition des Inhabers einer Deponie i.S.v. § 36 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Feststellung der Inhaberschaft einer Deponie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für im Inhalt etwas als Rechtens feststellende Verwaltungsakte bei gleichzeitigem Bestreiten durch den Betroffenen; Definition des Inhabers einer Deponie i.S.v. § 36 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Bei einer erfolgreichen Anfechtungsklage beschränkt sich die Rechtskraftwirkung auf die vom Gericht missbilligten Gründe für den Erlass des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256 [258]; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 121 RdNr. 21).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Die Klägerin meint, das angefochtene Urteil verstoße gegen "den ersten Leitsatz" des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.1985 (8 C 105.83 - BVerwGE 72, 265), wonach feststellende Verwaltungsakte jedenfalls dann einer gesetzlichen Grundlage bedürften, wenn ihr Inhalt etwas als rechtens feststelle, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens halte.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05

    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Die Klägerin ist weiter der Auffassung, die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Bestimmungen des § 36 Abs. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2006 (7 C 15/05 - BVerwGE 126, 1).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Im Fall der Abweisung der Anfechtungsklage als unbegründet wird festgestellt, dass der Kläger keinen Rechtsanspruch auf Aufhebung des Verwaltungsakts besitzt und dieser ihn nicht in seinen Rechten verletzt (Kopp/Schenke, a.a.O., § 121 RdNr. 21), wobei allerdings zur Ermittlung der Reichweite der Rechtskraftwirkung die Entscheidungsgründe herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1984 - 3 C 88.92 -, BVerwGE 68, 306 [309]).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.10.1991 - 1 C 1.91 - NVwZ 1992, 665, m. w. Nachw.) bedürfen feststellende Verwaltungsakte zwar einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 22.07.2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759, m. w. Nachw.) ist Inhaber einer Deponie im Sinne von § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat.
  • BVerwG, 12.07.2010 - 8 B 100.09

    Anforderungen an Divergenzrüge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    "Abweichung" im Sinne des Zulassungsrechts ist begrifflich als eine Kontrolle zu verstehen, ob die angefochtene Entscheidung in einem das Ergebnis tragenden Begründungselement von einer im Instanzenzug vertretenen Auffassung abweicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.04.2001 - 2 L 283/00 -, Juris; zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschl. v. 12.07.2010 - 8 B 100/09 -, ZOV 2010, 193, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97

    Deponie - Stillegung - Nachsorge - Zeitliche Begrenzung von Nachsorgeanordnungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 06.05.1997 - 7 B 142.97 -, NVwZ 1997, 1000) lässt § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG selbst bei ordnungsgemäßer Anzeige der Stilllegungsabsicht des Deponieinhabers auch noch Jahre nach der tatsächlichen Stilllegung Anordnungen zu, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa wenn zum Zeitpunkt der Stilllegung bestimmte Erkenntnisse über die von der Deponie ausgehenden Gefährdungen noch nicht vorhanden waren.
  • BVerwG, 11.02.2009 - 4 BN 2.09

    Überplanung eines Grundstücks als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "private

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Eine Abweichung liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Gerichts im Instanzenzug widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2009 - 4 BN 2.09 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 545/07

    Verhaltenshaftung aufgrund der letzten Inhaberschaft an einer Deponie unabhängig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09
    Die "Verhaltenshaftung" des § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG folgt allein aus der (letzten) Inhaberschaft an einer Deponie, knüpft also nicht an die Menge oder Gefährlichkeit der abgelagerten Stoffe an (SächsOVG, Urt. v. 10.11.2009 - 4 B 545/07 -, DVBl 2010, 393).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 10 B 1.95
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2001 - 2 L 283/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 4 L 41/13

    Erlaubnispflichtigkeit einer Eltern-Kind-Einrichtung i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1

    Eine Ermächtigungsgrundlage muss nicht ausdrücklich geregelt sein; es genügt, wenn sie durch Auslegung des Gesetzes ermittelt werden kann (so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 5 C 4.11 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 2 L 204/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 19.08.2014 - 2 KO 400/14

    Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung - § 17

    Dabei beinhaltet die Ermächtigung zum Erlass einer Erlaubnis, eines Verbots oder einer Verpflichtung grundsätzlich auch die dahinter zurückbleibende Feststellung der Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - 5 C 4/11 - Juris, Rn. 14; Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23/02 - Juris, Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 L 204/09 - Juris, Rn. 5-7).
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 1374/19

    Abfallanlagen in Neustadt-Branchweiler: Betreiberklage der Stadt erfolglos

    Auch aus verfahrensökonomischen Gründen erscheint es sinnvoll, aus dem Kreis der als Betreiber einer immissionsschutzrechtlichen Anlage in Betracht kommenden Personen die "richtige" Person mit Bindungswirkung für gegebenenfalls noch zu erlassende Anordnungen im Rahmen des Betriebs der Anlagen festzustellen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 L 204/09 -, juris Rn. 7).
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